Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Verbindlichkeit
2. Preise
3. Rechnungslegung
4. Anlieferort
5. Anlieferung
6. Abpackung
7. Sortierung bei Werbematerial mit Unterscheidungsmerkmalen
8. Durchführungsrichtlinien
9. Haushalts-Abdeckung
10. Nachverteilung
11. Überdrucke
12. Haftung für Art und Inhalt
13. Haftung Werbeerfolg
14. Einsatz von Subunternehmern
15. Haftung bei höherer Gewalt
16. Änderungen
17. verbindliche Gültigkeit
18. Erfüllungsort & Gerichtsstand



1. Verbindlichkeit

Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen dem Auftraggeber und uns als Verteilunternehmen erlangen erst Verbindlichkeit durch unsere Auftragsbestätigung. Preisangebote werden in EUR angegeben. Sie sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.

2. Preise

Die Preise für die Verteilung von Werbematerial aller Art wie Handzettel, Prospekte, Broschüren, Kataloge, Werbekarten, Werbebriefe, Werbezeitungen, Warenproben oder andersartige Werbesendungen sowie für den Vertrieb von kostenlosen Anzeigenblättern und deren Beilagen werden jeweils pro Tausend Stück angegeben und berechnet. Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie nach der Aufgabenstellung, der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete kalkuliert. Voraussetzung für die Verteilung von Werbematerial und für den Vertrieb von kostenlosen Anzeigenblättern und deren Beilagen entsprechend unserer Preisliste ist die Briefkastenfähigkeit der Sendungen. Sperrige Werbesendungen erhalten einen Preisaufschlag von 25 %. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Der letzte kostenfreie Rücktrittstermin ist 4 Werktage vor dem Verteiltermin. Bei einer späteren Stornierung des Auftrages sind wir berechtigt, bis zu 20% des erwarteten Umsatzes in Rechnung zu stellen.

3. Rechnungslegung

Die Rechnungslegung erfolgt sofort nach Abschluss der Verteilung. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gemäß §284 BGB bis zu 11,25% Zinsen, mindestens aber die gesetzlich festgelegten Zinsen von 5% ¸ber dem Basiszinssatz nach dem Diskont¸berleitungsgesetz, sowie Einziehungskosten berechnet. Ausführungen bereits bestätigter Aufträge zahlungssäumiger Kunden können von uns bis zur Bezahlung zurückgestellt werden. Für die Ausführung weiterer Aufträge kann von uns Vorauszahlung verlangt werden, ebenso für die Ausführung des ersten Auftrages eines Neukunden. Die Ausführung dieses Auftrages wird erst dann freigegeben, wenn auf unserem Bankkonto der entsprechende Zahlungseingang zu verzeichnen ist.

4. Anlieferort

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Werbesendungen rechtzeitig an die Anschrift:

WVD-Mediengruppe GmbH
Heinrich-Lorenz-Str. 2-4
09120 Chemnitz


frei Haus anzuliefern. Wir haften für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Werbesendungen in unseren Räumen.

5. Anlieferung

Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Werbematerials spätestens 3 Werktage vor dem Verteiltermin an unser Logistikzentrum zu verstehen. Bei längerer Lagerung als 8 Werktage berechnen wir dem Auftraggeber pro Tag und Palette 0,80 €. Bei verspäteter Anlieferung kann unter Umständen noch eine termingemäße Verteilung erfolgen. Die Kosten, die uns dabei durch Wartezeiten, zusätzliche Lohn-, Kommissionierungs- und Transportkosten entstehen, gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers. Einen Anspruch auf termingerechte Verteilung kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten. Für diesen Fall behalten wir uns ein Schieberecht vor. Da die von uns ausgeführte Dienstleistung hochgradig lohnintensiv ist, empfehlen wir unserem Auftraggeber, hierauf besonders zu achten.

6. Abpackung

Jedes Werbematerial ist uns zahlenmäßig in gleichen Abpackeinheiten gebündelt, verschnürt, verschweißt oder in handelsüblichen Kartons auf Europaletten anzuliefern (jeweils zu gleichen Einheiten verpackt zu 200, 250, 300, 400, 500 oder 1.000 Stück). Entstehende manuelle Konfektionierungskosten, die eventuell auch aus Transportschäden des Anlieferers entstehen können, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Kontrolle der Mengen bei der Anlieferung erfolgt auf der Grundlage der auf den Verpackungseinheiten ausgewiesenen Stückzahlen. Fehlmengen oder -belieferungen, die sich bei der Kommissionierung herausstellen, weil die tatsächlichen Mengen in den Abpackeinheiten mit den ausgewiesenen nicht ¸bereinstimmen, gehen nicht zu unseren Lasten.

7. Sortierung bei Werbematerial mit Unterscheidungsmerkmalen

Bei Werbematerial mit Unterscheidungsmerkmalen, wie zum Beispiel Wechselseiten, verschiedene Beilagen und Adressen oder Unterausgaben, sind die Pakete von außen gut lesbar und sichtbar zu kennzeichnen, damit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Aus dem Grunde haben die Sortierungen auf den einzelnen Paletten so zu erfolgen, dass grundsätzlich nicht unterschiedliche, sondern gleiche Arten zusammengepackt werden. Sollten aber aus Transportgründen oder auch aus anderen Gründen unterschiedliche Arten zusammen auf einer Palette angeliefert werden, dann sind diese zum Beispiel durch Trennpappen und Markierungen deutlich kenntlich zu machen. Ebenso ist die Einzel- und Gesamtstückzahl aufzuführen. Die Unterscheidung und Sortierung des Werbematerials und der kostenlosen Anzeigenblätter sowie deren Beilagen muss in adäquater Form auch Bestandteil des Auftrages sein. Eine Haftung auf Ordnungsmäßigkeit übernehmen wir nicht.

8. Durchführungsrichtlinien

Grundlage für die Durchführung eines erteilten Verteilauftrages an die Zielgruppe "Alle Haushalte" sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, die nachfolgenden Durchführungsrichtlinien:

I. Verteilrichtlinien:

A Die Verteilung des Werbematerials wie auch der kostenlosen Anzeigenblätter einschließlich deren Beilagen erfolgt unter Beachtung der entsprechenden
Werbeverbote.
B Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Einstecken in die Briefkästen. Grundsätzlich gilt: 1 Exemplar pro Briefkasten.
C Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das ganze Haus, sowerden nur 3 Exemplare eingesteckt.
D Ist ein Haus verschlossen und wird nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so erfolgt in diesem Haus keine Zustellung.
E Von der Verteilung werden ausgeschlossen: Gewerbebetriebe, Büros, Kaufhäuser, Heime, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen (Dies gilt nicht für den Vertrieb von kostenlosen Anzeigenblättern und deren Beilagen.) sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
F Die Verteilung des Werbematerials und der Vertrieb von kostenlosen Anzeigenblättern und deren Beilagen erfolgt durch ortsansässige Zusteller.


II. Kontrolle:


Die gesamte Aktion unterliegt der allgemeinen Überwachung und Kontrolle. Das bedeutet: Kontrolle der Planung, der gesamten Auftragsabwicklung und der stichprobenartigen Überwachung der Hausbriefkästen sowie der stichprobenartigen Befragung von Haushalten unmittelbar nach dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Verteiltermin. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße das Werbematerial bzw. die kostenlosen Anzeigenblätter und deren Beilagen erhalten hat.

III. Reklamation:

Bei evtl. auftretender Beanstandung hinsichtlich der Qualität und Quantität der Verteilung ist uns jede Beanstandung unter Angabe vollständiger Adressen vom Auftraggeber zu melden. Diese Reklamationsmeldung muss uns innerhalb von 3 Werktagen nach dem vereinbarten Verteiltermin unter Angabe des jeweiligen konkreten Reklamationsgrundes schriftlich vorliegen. Beanstandungen können grundsätzlich nur bei fristgemäßem Eingang bearbeitet und beantwortet werden.

Formulare für Reklamationsmeldungen werden dem Auftraggeber auf Anforderung durch uns zur Verfügung gestellt. Eine präzisierte Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der Haushalte im Umfeld des Reklamanten das Werbematerial empfangen hat. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die uns entstehenden Recherchen- oder Bearbeitungsgebühren im Falle einer unsachlichen und unberechtigten Reklamation in Rechnung stellen müssen.
Die vorstehenden Durchführungsrichtlinien können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor Auftragserteilung ergänzt werden, soweit die Ausführung des Auftrages dieses erfordert. Die Ergänzung bzw. Abänderung bedarf der Schriftform und der Bestätigung durch uns.

9. Haushalts-Abdeckung

Über das Medium “Haushaltwerbung” wird die Zielgruppe “Alle Haushalte” auch bei einer Totalabdeckung nicht 100%ig erreicht. Bei Briefkastenaktionen mit briefkastenformatigem Werbematerial und keiner Erschwernis kann in einem Verteilgebiet mit Großstadtcharakter von uns eine 95%ige Abdeckung erzielt werden, in Verteilgebieten mit ländlichem Charakter dagegen nur 80-85%. Diese Abdeckquoten beziehen sich auf die Anzahl der Briefkästen, die einen Einwurf von Werbematerial bzw. von Anzeigenblättern und deren Beilagen unter Respektierung der jeweiligen Einwurfverbote zulässt.

10. Nachverteilung

Falls durch unser Verschulden mindestens 10% der Gesamtauflage eines Auftrages nicht verteilt worden ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung. Ist diese nicht möglich, wird eine anteilmäßige Rechnungsänderung vorgenommen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat uns als Verteilunternehmen ein Verschulden nachzuweisen.

11. Überdrucke

Für Überdrucke gilt folgende Regelung: Die Druckereien liefern in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10% der Gesamtmenge ausmachen können, ohne dass diese Mengen in den Lieferscheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn ein ausdrücklicher Auftrag schriftlich erteilt und die Abnahme dieses Auftrages durch uns schriftlich bestätigt wird. Die Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden von uns bis zu 2 Wochen nach dem vereinbarten Verteiltermin aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für uns nicht.

12. Haftung für Art und Inhalt

Der Auftraggeber haftet für Art und Inhalt der Werbesendung, insbesondere für den textlichen und bildlichen Inhalt von Drucksachen sowie die Substanz der Warenproben. Eine Haftung unsererseits wird ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Werbesendungen gegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht) abzulehnen. Dieses kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für eine Teilverteilung geschehen. Verteilaufträge hinsichtlich Werbesendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt.

13. Haftung Werbeerfolg

Wir übernehmen keine Haftung für einen durch die Werbung erhofften aber nicht eingetretenen Erfolg.

14. Einsatz von Subunternehmern

Wir sind ermächtigt, Subunternehmer erforderlichenfalls einzusetzen.

15. Haftung bei höherer Gewalt

Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeter Verzögerung, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haften wir nicht. Des weiteren entfällt eine Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch und Versand. Ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.

16. Änderungen

Änderungen eines Auftrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

17. verbindliche Gültigkeit

Einmal von uns bekannt gegebene Geschäftsbedingungen haben bei Dauer- oder Folgeaufträgen auch dann verbindliche Gültigkeit, wenn aus gleich welchen Gründen für die von uns ausgeführten oder auszuführenden Aufträge keine Auftragsbestätigung vorliegen sollte.

18. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz.

 
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